1. |
Das Geländefahrrad gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ordnungsgemäß ausgewiesenen Tourenstrecken und nicht in die geschützte Natur!
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2. |
Es ist nur ein technisch einwandfreies Geländefahrrad zu benutzen! Bremsen, Züge und Reifen sind vor einer Country-Tourenfahrt sorgfältig zu
überprüfen. Damit wird technischem Versagen und einer Gefährdung insbesondere von Mensch und Tier vorgebeugt.
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3. |
Es ist nur auf geeigneten, ausreichend breiten Wegen und Straßen sowie Forst- und Almwegen zu fahren.
Als ausreichend breite Wege gelten solche, auf denen ein Radfahrer und ein Wanderer unbehindert aneinander vorbeikommen.
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4. |
Auf Fußgänger, also auch Wanderer, ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen, da sie durch Radfahrer erheblich
gefährdet werden können. Dies gilt insbesondere für Begegnungen von Radfahrern und Fußgängern auf Wegen und
Pfaden. Deshalb muss für den CTF-Fahrer ein partnerschaftliches Miteinander mit Wanderern selbstverständlich sein.
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5. |
Größte Rücksichtnahme ist von CTF-Fahrern bei Begegnungen mit Wanderern gefordert. Notfalls muss abgestiegen werden.
Den Vorrang regelt im Wald das jeweilige Landesgesetz. Es räumt dem Fußgänger ein absolutes Betretungsrecht ein.
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6. |
Neben den allgemeinen Verkehrsregeln, die sinngemäß auch abseits der Straßen berücksichtigt werden sollen,
sind Verkehrszeichen, insbesondere Sperrschilder, unbedingt zu beachten. Bei der Planung von Strecken über
gesperrte Wege ist vorher die Genehmigung der zuständigen Stellen einzuholen.
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7. |
Beim Bergabfahren ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Abfahrtsgeschwindigkeit soll so angepasst sein,
dass Bergabfahrer innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Halten kommen können. Blockierbremsungen sind
weitgehend zu vermeiden, da dadurch auf weicheren Böden unerwünschte Spurrillen entstehen und auf schotterbedeckten
Fahrstraßen und - wegen Bergwanderer belästigt und gefährdet werden können. Vor unübersichtlichen Kurven und auf
schotterbedeckten Fahrwegen ist wegen des schwierigen Bremsmanövers besondere Vorsicht angezeigt.
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8. |
Reifenspuren sind generell zu vermeiden bzw. möglichst zu beseitigen. Rastplätze
sollen grundsätzlich sauber verlassen werden.
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